| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 10.06.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Oberbürgermeister*innenwahl 2027 |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 27.05.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 3 |
A1: Oberbürgermeister*innenwahl 2027
Antragstext
Unsere Stadt befindet sich in einer Phase des Wandels. Hinter uns liegt ein
historisches Kulturhauptstadtjahr, das gezeigt hat, wie viel kreatives,
gesellschaftliches und wirtschaftliches Potenzial in der Stadt Chemnitz steckt.
Vor uns liegen immense Herausforderungen, die eine klare, zukunftsorientierte
Führung und gleichzeitig ein neues Miteinander erfordern.
Gerade in Zeiten, in denen wichtige Weichenstellungen anstehen, braucht es eine
verlässliche politische Führung: Eine treibende Kraft mit klarer Vision und der
Fähigkeit, Brücken zu bauen. Keine Verwaltung des Status Quo.
Die Stadt eint ein tiefes Bedürfnis nach Gehör, Mitbestimmung und Transparenz.
Die herausfordernde finanzielle Lage unserer Stadt geht jede*n Chemnitzer*in an.
Die Zukunft des Chemnitzer Schauspiels, welches eine jahrhundertelange Tradition
in unserer Stadt besitzt, sorgt für lebendige Diskussionen. Jetzt ist es an der
Zeit, Chemnitz miteinander zu denken.
Als BÜNDNISGRÜNE beweisen wir, dass wir sachorientiert, konstruktiv und mit
klarem Kompass Politik für alle Menschen in dieser Stadt machen. Wir bringen die
Kernkompetenzen mit, die es jetzt braucht: Den Blick für ökologische und soziale
Nachhaltigkeit, die Leidenschaft für eine lebendige Demokratie und den Mut,
drängende Probleme offen anzusprechen und gemeinsam zu lösen.
Mit einer Grünen Kandidaturfür das Amt der*des Oberbürgermeister*in machen wir
den Chemnitzer*innen ein optimistisches und zukunftsgewandtes Angebot. Wir
treten an, um Verantwortung zu übernehmen und Chemnitz mit einer klaren Vision
und echter Mitbestimmung in die Zukunft zu führen.
Daher beschließt die Mitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz, zur Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2027 mit einem*r
eigenständigen Kandidat*in anzutreten.
Die Mitgliederversammlung beauftragt den Kreisvorstand für eine öffentliche
Wahlversammlung im September oder Oktober einzuladen und bittet um eine
schriftliche Einladung aller Mitglieder.
Der Kreisvorstand kann zur Wahlversammlung eine Kandidat*in vorschlagen.
Begründung
erfolgt mündlich
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